Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.03.1977

Geschäftszahl

0159/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0547/67 E 16. Juni 1969 7595 A/1969 RS 7

Stammrechtssatz

Stempelgebühren sind für vom VwGH verlangte Schriftsätze zuzusprechen, auch wenn für deren Erstattung eine Frist nicht gesetzt wurde.