Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.03.1977

Geschäftszahl

0159/76

Rechtssatz

Gerichte einschließlich des VwGH (Artikel 135, Absatz 4, B-VG) - haben Gesetze, Staatsverträge und Verordnungen nicht anzuwenden, wenn sie nicht gehörig kundgemacht sind.

Beachte

Besprechung in:

ZVR 1977/146, S 200f;