Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1976

Geschäftszahl

2306/75

Rechtssatz

Ausführungen zum Tatbestand der Sperrstundenüberschreitungen durch einen Gastgewerbetreibenden (beim Auskegeln einer Kegelpartie - Zahl der verweilenden Gäste irrelevant, auch ein Gast genügt - Bewirtung nicht erforderlich - keine Gewalt notwendig um Gäste nach Eintritt der Sperrstunde zum Verlassen des Lokals zu zwingen -

Anrufung von Gendarmerieassistenz für letzteres möglich)