Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.10.1976

Geschäftszahl

2247/75

Rechtssatz

Die Versicherungspflicht eines österreichischen Staatsbürgers in der Krankenversicherung und in der Rentenversicherung der Angestellten nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland auf Grund einer unselbständigen Erwerbstätigkeit im Gebiet dieses Staates begründet nicht die Ausnehmung von der Versicherungspflicht nach Paragraph 3, Ziffer 5, B-KVG und Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins, B-PVG.