Verwaltungsgerichtshof
07.10.1976
2247/75
Die Versicherungspflicht eines österreichischen Staatsbürgers in der Krankenversicherung und in der Rentenversicherung der Angestellten nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland auf Grund einer unselbständigen Erwerbstätigkeit im Gebiet dieses Staates begründet nicht die Ausnehmung von der Versicherungspflicht nach Paragraph 3, Ziffer 5, B-KVG und Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins, B-PVG.