Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.1976

Geschäftszahl

2123/75

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Existenzfähigkeit einer Apotheke ist auf die angemessene Verzinsung des im Apothekenvermögen investierten Kapitals nicht Bedacht zu nehmen.