Verwaltungsgerichtshof
23.11.1976
2123/75
GRS wie 1064/66 B 4. Juli 1967 VwSlg 7164 A/1967 RS 1
Erstattet die Behörde gegen 2 Beschwerden wegen deren sachlichen Zusammenhanges nur eine Gegenschrift - in der sie aber auf beide Beschwerdefälle eingeht - und legt sie die beiden Verwaltungsakten in einem Vorlagebericht vor, dann gebührt ihr trotzdem der zweifache Schriftsatz - und der zweifache Vorlageaufwand.