Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.03.1976

Geschäftszahl

1971/75

Rechtssatz

Paragraph 99, Absatz 2, Litera a, StVO bedroht nur durch den Lenker begangene Übertretungen der Absätze 1 und 2 des Paragraph 4, StVO mit Strafe, erfaßt Zuwiderhandlungen gegen andere Vorschriften des Paragraph 4, durch den Lenker hingegen nicht und schließt daher die Strafdrohung des Paragraph 99, Absatz 3, Litera b, StVO nicht aus.