Verwaltungsgerichtshof
04.03.1976
1971/75
GRS wie 0201/68 E 25. Juni 1968 VwSlg 7375 A/1968 RS 1
Das von einer Behörde an eine andere Behörde ergangene Ersuchen um Vernehmung einer Person als Beschuldigter ist eine Verfolgungshandlung, durch die die Verjährung der inkriminierten Handlung unterbrochen wird (Hinweis E 5.12.1932, A 908/30).