Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.09.1976

Geschäftszahl

1917/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1952/51 E 11. Dezember 1952 VwSlg 2783 A/1952 RS 2

Stammrechtssatz

Die auf bloß mögliche nachteilige Folgen verweisenden Gründe sind mangels Unmittelbarkeit einer drohenden Gefahr nicht geeignet, die Annahme eines Notstandes zu rechtfertigen.