Verwaltungsgerichtshof
05.02.1976
1891/75
Daß für die einem Bauwerk zunächst für sich allein zukommende Bedeutung nach Paragraph eins, DSchG als zusätzlich unterstützendes Element die Stellung im Rahmen eines Ensembles in Betracht kommen kann, entspricht der Gesetzeslage. Damit wird nicht ein "Ensemble" geschützt, sondern nach Paragraph eins, DSchG qualifizierte Bedeutung auch aus der städtebaulichen Funktion des zu schützenden Einzelbauwerks abgeleitet.
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001891.X05