Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.02.1976

Geschäftszahl

1891/75

Rechtssatz

Ob der nach Paragraph eins, DSchG als Denkmal qualifizierte Gegenstand zur "Deckung eines konkreten Bedarfes" geeignet ist, ist für das öffentliche Interesse an seiner Erhaltung unbeachtlich.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1976:1975001891.X02