Verwaltungsgerichtshof
05.02.1976
1891/75
Ob der nach Paragraph eins, DSchG als Denkmal qualifizierte Gegenstand zur "Deckung eines konkreten Bedarfes" geeignet ist, ist für das öffentliche Interesse an seiner Erhaltung unbeachtlich.
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001891.X02