Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.1976

Geschäftszahl

1803/75

Rechtssatz

Unter dieses Verbot fallen nur die Werbungen und Ankündigungen, nicht aber die Tafeln usw., an denen Werbungen und Ankündigungen angebracht werden.

Beachte

Besprechung in:

ZVR 1977, 100/144;