Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.1977

Geschäftszahl

1793/75

Rechtssatz

Es steht einem Fahrzeuglenker nicht zu, Ort und Zeit der Untersuchung der Atemluft zu bestimmen. (Hinweis auf E vom 8.3.1973, Zl. 1205/72)