Verwaltungsgerichtshof
06.07.1976
1675/75
GRS wie 0836/64 E 28. Juni 1965 VwSlg 6735 A/1965 RS 1
Ist an eine Person ein Beschuldigtenladungsbescheid in einer Baustrafsache zugestellt worden und erscheint daraufhin ein Angehöriger mit einer Vollmacht, die ihn zum "Einschreiten" in einer Bausache ermächtigt, so ist die Behörde berechtigt, auch eine Bevollmächtigung in der Baustrafsache anzunehmen und die Zustellung des Straferkenntnisses an den Bevollmächtigten vorzunehmen.