Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.07.1976

Geschäftszahl

1675/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0343/59 E 24. Februar 1960 RS 1

Stammrechtssatz

Ob ein Einschreiten des Sicherheitsorganes auf Grund eines Tatbestandes erfolgte, der bei richtiger Auslegung des Gesetzes wirklich einen Grund zum Einschreiten geboten hätte, oder ob er sich hiebei richtig verhalten habe oder nicht, ist für den Tatbestand des Artikel römisch acht, Absatz eins, Litera b, EGVG ohne Belang. (Hinweis auf E vom 2.7.1934, Zl. A 1324/33)