Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.07.1976

Geschäftszahl

1675/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2214/56 E 30. Juni 1958 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Frage, ob sich ein Sicherheitsorgan in rechtmäßiger Ausübung seines Dienstes befand, kommt es nicht darauf an, ob das Organ im einzelnen richtig vorgegangen ist, sondern nur darauf, ob das Organ zur Vornahme der Amtshandlung rechtlich befugt war.