Verwaltungsgerichtshof
06.07.1976
1675/75
GRS wie 0313/58 E 9. Februar 1959 RS 2
Auch in dem Falle, ob jemand nach seiner Meinung durch ein Wacheorgan zu Unrecht beanstandet worden ist, ist der Betroffene nicht berechtigt, die in Artikel römisch acht, Absatz eins, Litera b, EGVG festgesetzten Grenzen zu überschreiten.