Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.02.1977

Geschäftszahl

1482/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1040/50 E 2. Mai 1951 VwSlg 401 F/1951 RS 2

Stammrechtssatz

Ein strafgerichtlicher Freispruch hindert die Verwaltungsbehörde nicht, den Sachverhalt selbständig festzustellen und zu würdigen.