Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.1976

Geschäftszahl

1477/75

Rechtssatz

Ein Verkehrsunfall ist ein plötzliches, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängendes Ereignis, welches sich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zuträgt und einen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat.