Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.03.1976

Geschäftszahl

1469/75

Rechtssatz

Der Begriff "tunlichst gleiche Beschaffenheit" (des Abfindungsgrundstückes) ist kein im Paragraph 17, NÖ FLG enthaltenes Kriterium, nach dem die Gesetzmäßigkeit des Z-Planes geprüft werden kann.