Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.05.1976

Geschäftszahl

1378/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2440/57 E 1. Oktober 1958 VwSlg 4763 A/1958 RS 1

Stammrechtssatz

Unter Betrieb im Sinne des Paragraph 67, Absatz 4, ASVG ist die Summe der technischen und administrativen Einrichtungen zur planmäßigen Ausübung einer durch den Betriebszweck gekennzeichneten Erwerbstätigkeit zu verstehen.