Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.05.1976

Geschäftszahl

1378/75

Rechtssatz

Durch die bloße Verlegung eines Betriebes mit einer Baumeisterkonzession innerhalb Wiens wird die Betriebsnachfolgehaftung gemäß Paragraph 67, Absatz 4, ASVG nicht ausgeschlossen.