Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1975

Geschäftszahl

1317/75

Rechtssatz

Der im Paragraph 30 a, Absatz eins, Ziffer 3, GG angeordnete Vergleich ist nicht auf Abteilungsleiter der Dienststelle des Bfr zu beschränken, sondern hat alle Beamten der selben Dienstklasse zu erfassen.