Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1976

Geschäftszahl

1311/75

Rechtssatz

Es muss unterstellt werden, dass sich die Inhaber der Konzessionen für das Taxigewerbe bei der Ausübung ihrer Gewerbeberechtigung von dem Betreben leiten lassen, der Nachfrage des Publikums in einer dieses befriedigenden Weise zu entsprechen (Hinweis VwSlg 7340 A).