Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.06.1976

Geschäftszahl

1261/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0435/29 E 12. Februar 1930 RS 1

(Hinweis E 6.6.1973 256/73 VwSlg 8426 A/1973)

Stammrechtssatz

Die Verzögerung der Entscheidung ist dann ausschließlich auf ein Verschulden der Behörde zurückzuführen, wenn die Entscheidung weder durch das Verschulden der Partei noch durch unüberwindliche Hindernisse verzögert wurde.