Verwaltungsgerichtshof
27.11.1975
1076/75
Im Zeitpunkt der Verleihung der schulfesten Stelle an einen Bewerber haben zwei gültige Dreiervorschläge (des zuständigen Bezirksschulrates und des Landesschulrates) vorzuliegen, die beide je drei Bewerber enthalten, deren Bewerbung aufrecht ist und die die gesetzlichen Voraussetzungen auch im Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde noch erfüllen.