Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.1975

Geschäftszahl

1076/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0991/72 E VS 26. Juni 1974 VwSlg 8643 A/1974 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung einer schulfesten Stelle besteht nicht, wohl aber das Recht (rechtliche Interesse) auf ein dem Gesetz entsprechenden Verfahren und die Ausübung des freien Ermessens im Sinne des Gesetzes.