Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.03.1976

Geschäftszahl

0966/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0035/68 E 25. Juni 1968 VwSlg 7374 A/1968 RS 1

Stammrechtssatz

Das Interesse, Bergwanderungen unter Mitnahme einer Faustfeuerwaffe zu unternehmen, kann nicht als ein privates Interesse iSd Paragraph 7, Waffengesetz, das eine positive Ermessenentscheidung über den Antrag auf Ausstellung eines Waffenpasses gem Paragraph 17, Absatz 2, Waffengesetz rechtfertigen würde, angesehen werden, wenn sich diese Wanderungen auf Gebiete erstrecken, in denen die Sicherheitsverhältnisse durchaus gut sind.

Beachte

Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):

0992/78 B VS 19. Oktober 1979 VwSlg 9950 A/1979 RS 1; (RIS: abwh)