Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.03.1976

Geschäftszahl

0966/75

Rechtssatz

Gegen materiellrechtliche Entscheidungen der im Devolutionsweg angerufenen Sicherheitsdirektion ist eine Berufung nicht zulässig.

Beachte

Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):

0992/78 B VS 19. Oktober 1979 VwSlg 9950 A/1979 RS 1; (RIS: abwh)