Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1976

Geschäftszahl

0839/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0844/66 E 25. Jänner 1968 RS 1

Stammrechtssatz

Mit Rücksicht auf die Gebührenfreiheit kommt ein Ersatz für Stempelgebühr nicht zustande.