Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.10.1975

Geschäftszahl

0734/75

Rechtssatz

Wenn es sich um die Erforschung der übereinstimmenden Absichten der Vertragspartner (hier: Übereinkommen zwischen Parteien des wasserrechtlichen Verfahrens - Paragraph 111, Absatz 3, WRG) handelt, liegt kein Verfahrensmangel vor, wenn ein vom Bfr beantragter Sachverständiger (hier: aus dem Landwirtschaftsfach) nicht beigezogen wurde.

Beachte

Besprechung in:

ÖGZ 1976, 21/520;