Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.10.1975

Geschäftszahl

0734/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0248/68 E 4. Oktober 1968 RS 1

Stammrechtssatz

Übereinkommen zwischen den Parteien des wasserrechtlichen Verfahrens sind auf Willensübereinstimmung beruhende Rechtsgeschäfte (Verträge), sie sind auch dann nach bürgerlichem Recht zu beurteilen, wenn sie in einem wasserrechtlichen Bescheid beurkundet werden.

Beachte

Besprechung in:

ÖGZ 1976, 21/520;