Verwaltungsgerichtshof
30.10.1975
0675/75
Es kommt darauf an, ob ein Beamter einen Dienst versieht, der regelmäßig nur von Beamten einer höheren DKl erwartet werden kann, nicht darauf, ob der Dienst besondere Verantwortung oder ein hohes technisches oder wirtschaftliches Risiko mit sich bringt.