Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.10.1975

Geschäftszahl

0675/75

Rechtssatz

Es kommt darauf an, ob ein Beamter einen Dienst versieht, der regelmäßig nur von Beamten einer höheren DKl erwartet werden kann, nicht darauf, ob der Dienst besondere Verantwortung oder ein hohes technisches oder wirtschaftliches Risiko mit sich bringt.