Verwaltungsgerichtshof
09.10.1975
0541/75
Für die Beurteilung der Frage der SozVersPflicht ist es in der Regel bedeutungslos, ob und auf welche Art das Beschäftigungsverhältnis vertraglich fundiert ist, weil es dabei nicht auf die zivilrechtliche Gestaltungsweise, sondern in erster Linie auf die tatsächlichen Verhältnisse anzukommen hat.