Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1976

Geschäftszahl

0510/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0512/54 E 11. Jänner 1955 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Frage, wann die Annahme gerechtfertigt sei, daß eine Person durch mißbräuchliche Verwendung von Waffen die öffentliche Sicherheit gefährden könne.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1976:1975000510.X02