Verwaltungsgerichtshof
19.05.1976
0458/75
GRS wie 1174/68 E 5. Februar 1970 VwSlg 4023 F/1970; RS 1
Die Eigenart als Einfamilienhaus wird nach der Verkehrsauffassung nicht wesentlich beeinträchtigt, wenn sich im Erdgeschoß eines Gebäudes die Räume für die Ausübung einer Rechtsanwaltspraxis und im ersten Stock die Wohnung der Beschwerdeführer befindet.
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E 5.2.1970, 1174/68 #1 VwSlg 4023 F/1970;