Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.05.1976

Geschäftszahl

0458/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1174/68 E 5. Februar 1970 VwSlg 4023 F/1970; RS 1

Stammrechtssatz

Die Eigenart als Einfamilienhaus wird nach der Verkehrsauffassung nicht wesentlich beeinträchtigt, wenn sich im Erdgeschoß eines Gebäudes die Räume für die Ausübung einer Rechtsanwaltspraxis und im ersten Stock die Wohnung der Beschwerdeführer befindet.

*

E 5.2.1970, 1174/68 #1 VwSlg 4023 F/1970;