Verwaltungsgerichtshof
14.03.1977
0451/75
GRS wie 1474/72 E 15. Dezember 1972 RS 1
Ausführungen dahingehend, daß der bloße Hinweis darauf, daß auch bei Berücksichtigung "der geltend gemachten persönlichen Verhältnisse" des Beschuldigten die verhängte Strafe schuldangemessen sei, nicht eine hinreichende Berücksichtigung der im Paragraph 19, VStG genannten Umstände darzutun vermag.