Verwaltungsgerichtshof
14.03.1977
0451/75
Ausführungen zur Frage der Anwendbarkeit der Bestimmungen des Bgld WeinbauG 1969 auf rechtswidrige Auspflanzungen betreffend Strafverfahren, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bgld WeinbauG 1974 in der Berufungsinstanz anhängig waren sowie zur Auslegung der Übergangsbestimmung des Paragraph 10, Absatz 2, WeinbauG Bgld.