Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.1977

Geschäftszahl

0451/75

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der Anwendbarkeit der Bestimmungen des Bgld WeinbauG 1969 auf rechtswidrige Auspflanzungen betreffend Strafverfahren, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bgld WeinbauG 1974 in der Berufungsinstanz anhängig waren sowie zur Auslegung der Übergangsbestimmung des Paragraph 10, Absatz 2, WeinbauG Bgld.