Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.1976

Geschäftszahl

0429/75

Rechtssatz

Einem verkehrsgeschulten Organ ist die Feststellung zuzumuten, ob eine Lärmentwicklung auf den unsachgemäßen Betrieb eines Kfz zurückzuführen ist oder nicht.