Verwaltungsgerichtshof
28.11.1975
0369/75
Ausführungen über die ordnungsgemäße Verwendung des Form. 34 der Verwaltungsformularverordnung 1951, BGBl 219/51 bei der Einvernahme von Gendarmeriebeamten als Zeugen unter Erinnerung an den Diensteid (insbesondere Belehrung über das Entschlagungsrecht).
ECLI:AT:VWGH:1975:1975000369.X03