Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.1975

Geschäftszahl

0361/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1312/70 E 20. Oktober 1970 VwSlg 7889 A/1970 RS 2 (Zusatz: materielle Prüfung der Persönlichkeit des Einbürgerungswerbers erforderlich, kein Abstellen auf formelle Gesichtspunkte).

Stammrechtssatz

Die öffentliche Ordnung als Schutzobjekt des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG umfaßt den Gesamtkomplex der öffentlich-rechtlichen Normen, also auch die Normen des Staatsbürgerschaftsrechtes und Paßrechtes.