Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1976

Geschäftszahl

0349/75

Rechtssatz

Unter der im Paragraph 11, Absatz 2, Musterschutzgesetz 1970 genannten Berichtigung ist die Richtigstellung eines dem Hinterleger wodurch immer unterlaufenen Fehlers in der Prioritätserklärung zu verstehen.