Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.1975

Geschäftszahl

0139/75

Rechtssatz

Das Anfertigen von Kopien von Betriebsunterlagen und die missbräuchliche Verwendung derselben durch einen Dienstnehmer zum Nachteil des Betriebes stellt eine schwere Verletzung der Dienstpflichten dar, bei deren Vorliegen dem Dienstgeber nicht zugemutet werden kann, das Dienstverhältnis fortzusetzen oder zumindest bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zuzuwarten.