Verwaltungsgerichtshof
19.12.1975
0138/75
Um sein mangelndes Verschulden - an einer Alkoholbeeinträchtigung -
zu beweisen, hat der Beschuldigte richtige Angaben über alle jene Umstände zu machen, die für die Beurteilung des Grades des Alkoholeinflusses (zB Zeit und Menge des Alkoholgenusses) erforderlich sind.