Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.1975

Geschäftszahl

0138/75

Rechtssatz

Um sein mangelndes Verschulden - an einer Alkoholbeeinträchtigung -

zu beweisen, hat der Beschuldigte richtige Angaben über alle jene Umstände zu machen, die für die Beurteilung des Grades des Alkoholeinflusses (zB Zeit und Menge des Alkoholgenusses) erforderlich sind.