Verwaltungsgerichtshof
22.05.1975
2335/74
Entscheidend ist, ob der Dienst regelmäßig nur von Beamten einer höheren Dienstklasse erwartet werden kann. Die Frage, ob ein Beamter durchschnittlich oder überdurchschnittlich beurteilt ist und ihm daher der Aufstieg in eine höhere Dienstklasse offen steht, ist ohne Bedeutung.