Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1975

Geschäftszahl

2287/74

Rechtssatz

Nicht jede Beschimpfung auf einem Wachzimmer ist schon die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1975:1974002287.X20