Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.07.1975

Geschäftszahl

2279/74

Rechtssatz

Die monatliche Personalzulage für qualitative Mehrleistungen ist im Regelfall in der Höhe eines Vorrückungsbetrages der jeweiligen DKL und Verwendungsgruppe, welcher der Beamte angehört, zu bemessen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1975:1974002279.X06