Verwaltungsgerichtshof
23.06.1975
2249/74
Ausführungen warum der Beschluß des Wiener Gemeinderates vom 25.7.1958 (Plandokument 3340) keine Abänderung des bestehenden Bebauungsplanes durch eine Vorrichtung der bebaubaren Fläche darstellt und daher gesetzmäßig ist.
ECLI:AT:VWGH:1975:1974002249.X04