Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.06.1975

Geschäftszahl

2249/74

Rechtssatz

Ausführungen warum der Beschluß des Wiener Gemeinderates vom 25.7.1958 (Plandokument 3340) keine Abänderung des bestehenden Bebauungsplanes durch eine Vorrichtung der bebaubaren Fläche darstellt und daher gesetzmäßig ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1975:1974002249.X04