Verwaltungsgerichtshof
23.06.1975
2249/74
Eine mittels bescheidmäßiger Festlegung von Bauverbotszonen für benachbarte Liegenschaften begründete Hofgemeinschaft und das daraus gemäß Paragraph 83, Absatz 3, Wr BauO resultierende Nachbarrecht auf Anerkennung der Freifläche für Lichteinfall bleibt von der Löschung der grundbücherlichen Ersichtlichmachung des Bauverbotes unberührt.
ECLI:AT:VWGH:1975:1974002249.X03