Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.06.1975

Geschäftszahl

2249/74

Rechtssatz

Eine mittels bescheidmäßiger Festlegung von Bauverbotszonen für benachbarte Liegenschaften begründete Hofgemeinschaft und das daraus gemäß Paragraph 83, Absatz 3, Wr BauO resultierende Nachbarrecht auf Anerkennung der Freifläche für Lichteinfall bleibt von der Löschung der grundbücherlichen Ersichtlichmachung des Bauverbotes unberührt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1975:1974002249.X03