Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1975

Geschäftszahl

2222/74

Rechtssatz

Die Stellung eines Objektes im Rahmen eines Ensembles kommt nach der geltenden Gesetzeslage nicht als ein tragendes, sondern nur als ein zusätzliches unterstützendes Element für eine Unterschutzstellung in Betracht.